Krankheit und Unterrichtsbefreiung
Bei Krankheit des Kindes
Das Wohl Ihres Kindes liegt uns genauso am Herzen wie Ihnen. Deshalb bitten wir Sie, folgende Regelungen zu beachten:
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Melden Sie Ihr Kind bitte über das Abmeldeformular krank. Bitte beachten Sie, dass die Krankmeldung durch die Schule bestätigt wird.
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Arzttermine sind grundsätzlich auf die unterrichtsfreie Zeit zu legen, eine Befreiung vom Unterricht ist nur in speziellen Ausnahmefällen möglich.
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Wenn Ihr Kind eine ansteckende Krankheit hat, informieren Sie uns bitte sofort telefonisch. Lassen Sie Ihr Kind zuhause, bis keine Ansteckungsgefahr mehr besteht.
Gerne schicken wir, so weit möglich, Ihrem Kind über ein Nachbarskind Hausaufgaben und Arbeitsmaterial mit. Teilen Sie uns bitte den Namen dieses Kindes mit. Die Nacharbeit muss nicht während der Krankheitszeit erfolgen. Es reicht aus, wenn dies zeitnah nach der Genesung geschieht.
Ansteckende Krankheiten
Sollte Ihr Kind eine ansteckende Krankheit im Sinne des Bundesseuchengesetzes wie z. B. Mumps, Masern, Röteln, Cholera, Diphterie, Keuchhusten, Meningitis, Polio, Salmonellen, Scharlach, Hepatitis, Tuberkulose, Typhus oder auch Läuse bekommen, benötigen wir sofort Ihre Information, um ggf. vorbeugende Maßnahmen einleiten zu können.
In jedem Fall dürfen Sie Ihr Kind erst wieder zur Schule schicken, wenn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes vorliegt.
Unterrichtsbefreiung
Möchten Sie Ihr Kind für ein oder zwei Tage beurlauben lassen, beantragen Sie dies bitte rechtzeitig (schriftlich) bei der Klassenleitung. Bei längerfristigen Beurlaubungen müssen Sie sich an die Schulleitung wenden. Die Beurlaubung vor oder nach den Ferien ist nur in Ausnahmefällen wegen wichtiger Gründe möglich. Diese Beurlaubung muss der Schulleitung in schriftlicher Form drei Wochen vor dem geplanten Termin vorliegen.